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Barrierefreie Website

Nach der BITV und den entsprechenden Landesgesetzen müssen Websites von Kommunen seit 23.09.2020 barrierefrei angeboten werden. Die Websitebetreiber sind für die Umsetzung der neuen Barrierefreiheits-Vorgaben gesetzlich verantwortlich.

Dabei geht es im Wesentlichen um Informationen in Leichter Sprache (Text und Video), technische Prüfung der Website per Software mit Report und eine Übersichtsseite (Barrierefrei-Erläuterungen). Für mobile An-wendungen (native Apps) muss dies bis 23.06.2021 erfolgen.

Die Umsetzung der neuen Barrierefreiheit besteht im Wesentlichen aus 2 Bereichen:

- Dokumentationen und neue Inhalte in der Website (Bereiche „Leichte Sprache“, „Gebärdenvideo“ und „Bar-rierefreiheit“);
- Technisch-inhaltliche Umsetzung der Scripts und Inhalte nach WCAG 2.1.

Wir bieten deshalb entsprechend den gesetzlichen Vorgaben folgendes vollumfängliches Gesamtpaket an:

1.    Dokument mit Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit inkl. Hinweise auf weitere in diesem Auftritt vorhandene Informationen in Deutscher Gebärdensprache oder in Leichter Sprache
2.    Kontaktmöglichkeiten von Usern bei Rückfragen
3.    Erstellung und Installation von Informationen in Leichter Sprache zur Bedienung der Website
4.    Erstellung und Installation eines Gebärdensprachevideo zur Bedienung der Website
5.    Nutzung BITV-konformer Prüf-Software und Barrierefrei-Prüfungen der Website auf Logik u. Sinnhaftigkeit durch unabhängige Gutachter inkl. umfangreicher Bewertung zur Veröffentlichung auf der Website.

Das gesamte Paket wird ständig von unabhängigen Dritten (Rechtsanwaltskanzlei und externe Prüfer) überprüft – auf Basis der international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe A und der europäischen Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Eine sogenannte „Selbstbewertung“ ohne detaillierte Nachweise von Dritten, kommt für uns auch im Hinblick auf die schlussendliche Verantwortlichkeit der Kunden als Website-Betreiber und die derzeitigen Prüfungen der Aufsichtsbehörden nicht in Frage.

Referenzbeispiels Website der Stadt Beverungen:

1.    Startseite: Cookie-Kontrast-Hinweis
2.    Barrierefreiheit-Erklärung
3.    Individuelles Gutachten mit EU-Zertifikat (EU-Norm)
4.    Leichte Sprache (Texte zur Bedienung der Website)
5.    Gebärdensprache /-video (Video mit Leichter Sprache zur Bedienung der Website)